Allgemeine Geschäftsvereinbarungen

AGB


Honorar:
Die Kursgebühren berechnen sich entweder pro Teilnehmer, pro Kurs für offene Standardschulungen oder anhand einer Tagespauschale für Installationsschulungen und spezifische Einzelschulungen.
Die Aufwände zur Konzeption der Individualkurse (spezifische Einzelkurse) werden ebenfalls nach einem Tagessatz berechnet.
Bei Kursen auf Basis von Tagespauschalpreisen, die mit einer maximalen Teilnehmerzahl belegt werden können, wird keine Rückerstattung geleistet, sollten weniger als diese an dem Training teilnehmen.
 
Gebühren:
In den Seminargebühren sind die ausführlichen Arbeitsunterlagen enthalten.
Ausgehend von dem RSM-Standort Finnentrop fallen innerhalb eines Radius von 50km keine weiteren Gebühren (z.B. Hotel, Spesen, km, Reisezeit) an.
Darüber hinaus erheben wir eine Kilometerpauschale von € 0,36
An- und Abreisezeiten werden nach vereinbarten Stundensätzen abgegolten.
Übernachtungen für den RSM-Trainer in berufsüblichen Hotels werden vom RSM-Partner gebucht und getragen.
Weitere Reisekosten werden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflegungsaufwendungssätzen erhoben.
 
Anmeldung:
Nach Abstimmung der Modalitäten zwischen RSM-Partner und RSM-Personalentwicklung wird der Zeitraum zur Durchführung der jeweiligen Seminare verbindlich festgelegt.
Nach Eingang Ihrer verbindlichen Seminar- (Coaching-) Buchung bei RSM erhalten Sie kurzfristig die Bestätigung in Verbindung mit unseren Honorarvereinbarungen.
Erfolgt eine Verschiebung oder ein Rücktritt von gebuchten Terminen, so werden die Verwaltungskosten in Höhe von € 40, - / Teilnehmer pro Tag berechnet. Bei Verschiebung und Rücktritt ab dem 30. Werktag vor Seminarbeginn werden 65% der Seminargebühren, ab dem 20. Werktag vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr fällig.
Die Seminargebühr muss bis spätestens 20 Arbeitstage vor Trainingsbeginn auf das RSM-Konto entrichtet sein.
 
Durchführung:
Bei kurzfristigem Seminarausfall durch höhere Gewalt, Krankheit oder Unfall des Referenten sowie sonstige durch  RSM nicht zu vertretende Umstände wird unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen ein anderer qualifizierter Trainer oder ein neuer Seminartermin benannt. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend telefonisch oder schriftlich informieren.
Trainingszeiten finden in der Regel statt von 9.00 bis 17.30 Uhr und enden am letzten Seminartag um 16.00 Uhr.
Zur Sicherung des guten Wirkungsgrades ist die Teilnehmerzahl am Training begrenzt.
Alle vereinbarten Honorare und Seminargebühren gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. von z.Z. 19%.
RSM stellt die gesamten Lehr- und Arbeitsunterlagen. Der Inhalt der Unterlagen ist geistiger Eigentum der RSM.
Luzia Richter - Personalentwicklung. Die Vervielfältigung oder Benutzung als Trainingsunterlagen außerhalb des Arbeitsbereiches der RSM und der Teilnehmer ist nur mit Genehmigung von RSM gestattet.
Jeder Trainingsteilnehmer muss das Training durch aktive Mitarbeit fördern, andernfalls liegt ein wichtiger Grund vor, der seinen Ausschluss rechtfertigt.
Allen Angaben zu Terminen, Trainern, Hotels und deren Preisen sind Änderungen vorbehalten.
RSM - L. Richter - Personalentwicklung ist rechtlich selbstständig. Gerichtsstand ist Bonn.